Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft oder auch EVG, ist ein vertraglich geregelter Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die den selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen wollen. Die EVG besteht aus Eigentümer/Betreiber der Solaranlage und verschiedenen Endverbrauchern. Endverbraucher in der EVG können sowohl Eigentümer als auch Mieter sein.
EVG ist neu ZEV
Mit dem neuen Energiegesetz 2018 wurden EVGs als ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) definiert, wodurch Solarprojekte noch attraktiver werden. Neu dürfen nicht nur Wohnungen im selben Gebäude, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammenschliessen, um den produzierten Solarstrom zu nutzen. Sofern die Grundeigentümer zustimmen ist dieser Verbund seit dem 01. April 2019 sogar über Strassen, Eisenbahntrassees oder Flüsse hinweg möglich.
Wirtschaftlichkeit
Der Zusammenschluss mehrerer Strombezüger erhöht den Eigenverbrauchsanteil signifikant. Dies wirkt sich positiv auf die Anlagenamortisation aus.
Der Strompreis des Energieversorgungsunternehmens ist meist höher als die Rückvergütung für die Einspeisung. Aufgrund dessen ist eine Optimierung des Eigenverbrauchs ein entscheidender Faktor bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage.
Wir beraten sie kompetent und umfassend in der Planungsphase und zeigen ihnen die Potenziale auf, welche eine ZEV-Lösung für Ihr individuelles Projekt bringt.
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